Gewalt erkennen & reagieren

Recht auf gewaltfreies Leben

Gewalt hat viele Gesichter…

Häuslicher Gewalt gegen Frauen mit Zivilcourage begegnen


Gewalt tritt in allen Teilen unserer Gesellschaft in den unterschiedlichsten Formen und Situationen auf. Häufig richtet sie sich jedoch gegen Frauen und Kinder. Und Gewalt beginnt oft schon früher, als vielen von uns bewusst ist.

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Zivilcourage kann Teil einer Lösung sein. Angesprochen darauf, macht sich bei den Menschen aber auch Unsicherheit bemerkbar: Gefährde ich mich selbst, wenn ich eingreife? Habe ich überhaupt das Recht, mich in eine fremde Beziehung einzumischen? Was, wenn ich mich irre und Menschen in meiner Umgebung zu Unrecht verdächtige?

  • Hören Sie offen und unvoreingenommen zu, wenn Ihnen jemand Gewalterfahrungen mitteilt.
  • Zeigen Sie, dass Sie die Situation bemerkt haben, geben Sie das Gefühl der Sicherheit und signalisieren Sie Hilfsbereitschaft.
  • Und vor allem: geben Sie die Information weiter, wo die Frau Unterstützung durch ExpertInnen erhalten kann.  


In Niederösterreich besteht ein gut ausgebautes Netzwerk an Einrichtungen, die Hilfe in Notlagen bieten. 


Erste Hilfe und Informationen gibt es auf der Website www.land-noe.at/stopp-gewalt


Überblick über Ansprechstellen in unserer Region:

  • Nächstgelegene Frauen- und Mädchenberatungsstelle: 0676 3094773
  • Nächstgelegenes Frauenhaus: 02742 36 65 14
  • NÖ Gewaltschutzzentrum: 02742 319 66
  • Polizeinotruf: 133
  • Nächstgelegenes Landesklinikum: 02752 90040
  • Nächstgelegene Dienststelle Kinder- und Jugendhilfe (BH): 02742 9005-16416


Wichtige Maßnahmen bei Betroffenheit von Gewalt:

  • Ein erster Schritt aus der Gewaltspirale kann eine Beratung (in verschiedenen Sprachen) mit einer Frauen- und Mädchenberatungsstelle sein. Diese helfen kostenlos, anonym und vertraulich. Frauenberatungsstellen finden Sie in allen Landesteilen.
  • Frauenhäuser bieten Schutz und Unterkunft für betroffene Frauen und ihre Kinder. Frauenhäuser sind rund um die Uhr und täglich erreichbar, eine Aufnahme kann jederzeit erfolgen.
  • Das Gewaltschutzzentrum unterstützt Gewaltopfer bei der Wahrung ihrer Rechte und begleitet sie auch beim Strafverfahren.


Die betroffene Frau kann sich - vor allem in einer Notlage – direkt an die Polizei wenden (Notruf 133). Die Polizei kann ein Betretungs- und Annäherungsverbot (Dauer 14 Tage) aussprechen und informiert dann das Gewaltschutzzentrum zur Unterstützung des Opfers. Leben Kinder oder Jugendliche im Haushalt, wird die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet.

Die Opferschutzeinrichtungen arbeiten eng mit der Polizei zusammen, um gewaltbetroffene Frauen bei der Lösung von Problemen zu unterstützen. Dazu können auch Hilfe bei der Job- und Wohnungssuche oder Unterstützung bei der Kinderbetreuung zählen.


13.11.2024