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Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Zu beachten ist: dass
Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025.pdf
Erlaeuterungen_HKZ_2024_neu
NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025_Richtlinie
Alle Informationen sind auch unter
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html zu finden.
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