Die Hochwasserzuwendung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Personen, deren Wohngebäude durch das Hochwasser im September 2024 beschädigt wurden.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellt dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 30.06.2025 eingebracht werden.
Wer kann eine Zuwendung beantragen?
Die Zuwendung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich, deren Wohnraum vom Hochwasserereignis im Zeitraum von 12.09.2024 bis 17.09.2024 überflutet wurde. Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass der Schaden beim Katastrophenfonds gemeldet wurde. Die Zuwendung kann ergänzend zu Leistungen aus dem Katastrophenfonds bezogen werden.
HIER finden sie alle weiteren Informationen und den link zur Antragstellung.