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Abgabepflichtig ist jeder der im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält.
Die jährlich zu entrichtende Hundeabgabe ist am 15. Februar fällig und beträgt
für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund
für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 110,-- pro Hund
für alle übrigen Hunde jährlich € 21,-- pro Hund
Hundemarke:Bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes wird die Hundeabgabemarke zum Selbstkostenpreis von € 1,00 ausgefolgt. Der Hund hat diese auf Lebenszeit zu tragen. Die Hundemarke beinhaltet den Namen der Gemeinde und des Bundeslandes sowie eine fortlaufende Nummer. Bei Verlust ist die Hundeabgabemarke durch eine neue zu ersetzen.