Lehrlingsförderung

Betriebe im Gemeindegebiet, welche Lehrlinge ausbilden und dafür Kommunalsteuer bezahlen, haben Anspruch auf eine Lehrlingsförderung der Gemeinde. Der Lehrbetrieb hat bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an die Gemeinde Schollach einen Antrag zu stellen und den Lehrvertrag vorzulegen. Die Förderhöhe soll pro Lehrling und Lehrjahr € 150,-- betragen.

Zuständigkeiten