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Seit 1. Juni 2023 ist gemäß NÖ Hundehaltegesetz für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden und der weitergehenden Verpflichtung der Aufrechterhaltung des Bestandes dieser Haftpflichtversicherung vorgesehen.
Bitte beachten Sie:
Für Hunde, die schon vor 1. Juni 2023 in Besitz waren, hat die Übergangsfrist zur Vorlage der Versicherung bereits am 1. Juni 2025 geendet!
Nach Ablauf einer bestehenden Versicherung muss eine neue Versicherungspolizze am Gemeindeamt vorgelegt werden.
Es erfolgen grundsätzlich keine Aufforderungen durch das Gemeindeamt, die Nachweispflicht ist eigenverantwortlich zu erfüllen.