Am 29. September 2024 findet die Nationalratswahl statt.
Bitte beachten Sie dazu besonders die Informationen der bereits zugeschickten Amtlichen Wahlinformation! Bitte bringen Sie diese Amtliche Wahlinformation auch am Wahltag in das Wahllokal mit!
Jede wahlberechtige Person kann entweder am Wahltag im Wahllokal persönlich ihre Stimme abgeben oder schon zuvor mit der Wahlkarte wählen.
PERSÖNLICHE STIMMABGABE IM WAHLLOKAL
WAHLLOKAL für Gemeindebürger/innen Schollach:
Gemeindeamt Schollach – Erdgeschoß, 3382 Groß Schollach 53
WAHLTERMIN:
29.9.2024, 7:30 – 13:00 Uhr
Bitte bringen Sie unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis und die Amtliche Wahlinformation, welche im August in die Haushalte verschickt wurde, in das Wahllokal mit.
WÄHLEN MIT WAHLKARTE
Bei voraussichtlicher Verhinderung am Wahltag können Sie eine Wahlkarte beantragen – bitte um möglichst frühzeitige Beantragung!
MÖGLICHKEITEN DER BEANTRAGUNG:
- Persönlich im Gemeindeamt zu den Parteiverkehrszeiten, spätestens am FR, 27.09.2024 bis 12:00 Uhr
- Elektronisch unter www.meinewahlkarte.at.
- Schriftlich per Email, Fax oder mit der Anforderungskarte der Amtlichen Wahlinformation Letztmöglicher Antragszeitpunkt: MI, 25.09.2024 (bei gesicherter Abholung bis Freitag, 27.09.2024,12:00 Uhr)
- Eine telefonische Beantragung ist NICHT möglich.
Die Beantragung muss eigenständig durch die wahlberechtige Person erfolgen. Die Abholung der Wahlkarte vom Gemeindeamt kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dazu muss die wahlberechtige Person folgendes Formular ausfüllen – dieses muss am Gemeindeamt vorgelegt werden:
Vollmacht_Abholung_Wahlkarte
Bei der Antragstellung muss die Identität je nach Antragstellung mit digitaler Signatur (ID Austria), der Eingabe der Reisepassnummer, mit der Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises oder mit der Eingabe Ihres persönlichen Antragscodes (siehe Amtliche Wahlinformation) nachgewiesen werden.
SO WÄHLEN SIE MIT DER WAHLKARTE
- Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann am Gemeindeamt gewählt werden.
- Versenden Sie die Wahlkarte per Post an die Bezirkswahlbehörde, ACHTUNG: NICHT in den Postkasten des Gemeindeamtes! Die Wahlkarte muss bis SO, 29.09.2024, 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptmannschaft Melk) einlangen.
- Die Abgabe ist am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde möglich.
- BEACHTEN SIE: Nach Beantragung einer Wahlkarte können Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben!
Weitere Informationen entnehmen finden Sie hier:
Information zur Nationalratswahl 2024
Deine erste Wahl
Information zur Beantragung einer Wahlkarte
Information Ausstellung Wahlkarten
Informationen für Wahlberechtigte die nicht in der Lage sind ihr Stimmrecht in einem Wahllokal auszuüben
Information betreffend Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Wählerevidenz